Einsatzstelle werden
Ihr Betrieb bzw. Ihre Einrichtung arbeitet im Natur- und Umweltschutz, im ökologischem Landbau, in der Forstwirtschaft, in der Umweltbildung, im Tierschutz oder im technischen Umweltschutz?
Und Sie arbeiten gerne mit jungen Leuten, möchten Ihr Wissen und Ihre Erfahrung weitergeben und Sie interessieren sich einen ökologischen Freiwilligenplatz anzubieten?
Dann bewerben Sie sich als Einsatzstelle im FÖJ, ÖBFD oder DFÖJ!
Anforderungen an die Einsatzstelle:
(Auszug aus dem Teilnahmevertrag)
- Die Freiwillige / den Freiwilligen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des JFDG bzw. BFDG ganztägig in einer überwiegend praktischen, an pädagogischen und fachlichen Zielsetzungen orientierten Tätigkeiten einzusetzen. Unter Berücksichtigung der Eignung, des Alters und der besonderen Interessen der / des Freiwilligen wird der Einsatz vielseitig gestaltet.
- In regelmäßigen Planungsgesprächen die Aufgaben der / des Freiwilligen individuell zu vereinbaren. Grundlage ist das Einsatzkonzept in der Einsatzstellenbeschreibung.
- Die Freiwillige / den Freiwilligen nur mit Aufgaben zu betrauen, die dem Alter und den persönlichen Fähigkeiten entsprechen und sie/ihn arbeitsplatzneutral einzusetzen.
- Eine Fachkraft für die fachliche Anleitung und persönliche Begleitung zu benennen, die die Freiwillige / den Freiwilligen in die Einrichtung einführt, die für die Zuweisung des Aufgabenbereiches und fachliche Anleitung sowie für die regelmäßige pädagogische Begleitung im Arbeitsfeld (z.B. durch Anleitungsgespräche) verantwortlich ist.
- Die Freiwillige / den Freiwilligen zu den Seminaren freizustellen und die Träger bei der Seminararbeit zu unterstützen.
- Der Freiwilligen / dem Freiwilligen Taschengeld, freie Unterkunft und freie Verpflegung oder Zuschüsse zu Unterkunft und Verpflegung zu gewähren sowie Arbeitskleidung und Arbeitsmaterial zu stellen. Das setzt genügend Eigenmittel voraus, um die je nach Dienstformat und Umfang der anzubietenden Leistungen divergierenden monatlichen Eigenanteile (ca. 120 € - 500 €) aufbringen zu können.
- Die Freiwillige / den Freiwilligen bei der gesetzlichen Sozialversicherung und der zuständigen Unfallversicherung zu melden und die Beiträge abzuführen, sofern dies nicht der Träger übernimmt.
Ablauf des Bewerbungsverfahrens
1. Richten Sie bis spätestens Ende September einen formlosen Antrag auf Anerkennung als Einsatzstelle für das Folgejahr (ab 01. August) an den Träger ihrer Wahl , dem sie eine Einsatzstellenbeschreibung gemäß Muster beifügen. Aus der Beschreibung muss hervorgehen, dass Sie die o.g. Aufgaben erfüllen können.
2. Der Träger wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen, Ihnen ggf. weitere Informationen geben und sofern Sie ihm nicht ohnehin schon genügend bekannt sind, einen Termin zum Besuch und gegenseitigem Kennenlernen bei Ihnen vor Ort vereinbaren. Dann ist Gelegenheit sich intensiv über den Freiwilligendienst auszutauschen und zu informieren und die Letztentscheidung für eine Bewerbung zu treffen.
3. Die Auswahl und Zulassung der Einsatzstellen erfolgt durch die zugelassenen Träger in der Regel bis Ende Dezember.
Die Zulassung als Einsatzstelle bzw. die Zuweisung eines Teilnehmerplatzes kann jedoch nicht garantiert werden, da die Zahl der Bewerbungen die Zahl der finanzierbaren Plätze übersteigt. Bevorzugt werden Einsatzstellen mit einem weiten Tätigkeitsspektrum und Kooperationsprojekten verschiedener Stellen und Einrichtungen.
4. Nach der Zulassung wird Ihre Einsatzstellenbeschreibung auf der FÖJ-Homepage ab Januar veröffentlicht. Sie erhalten zur selbstständigen Pflege Ihres Auftrittes einen persönlichen Zugang. So können Sie Ihre Einsatzstellenbeschreibung selbstständig aktualisieren und Bilder hochladen. Die Beschreibung wird außerdem im aktuellen Einsatzstellenkatalog abgedruckt.
5. Ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung im Internet und im Einsatzstellenkatalog gehen die Bewerbungen Ihnen zu. Sie entscheiden, welchen Bewerber / welche Bewerberin sie nehmen, ggf. in Absprache mit Ihrem Träger. Wir empfehlen dringend, nicht nur Bewerbungsgespräche zu führen, sondern auch Schnuppertage anzubieten. Das hilft beiden Seiten bei der Entscheidung. Haben Sie dann eine Auswahl getroffen, können Sie mit vorheriger Zustimmung des Träger einen Teilnahmevertrag / eine Vereinbarung mit einer geeigneten Bewerberin/einem geeigneten Bewerber abschließen.
