Einsatzstelle werden

Ihr Betrieb bzw. Ihre Einrichtung arbeitet im Natur- und Umweltschutz, im ökologischem Landbau, in der Forstwirtschaft, in der Umweltbildung, im Tierschutz oder im technischen Umweltschutz?

Und Sie arbeiten gerne mit jungen Leuten, möchten Ihr Wissen und Ihre Erfahrung weitergeben und Sie interessieren sich einen ökologischen Freiwilligenplatz anzubieten?

Dann bewerben Sie sich als Einsatzstelle im FÖJ, ÖBFD oder DFÖJ!

"Wir sind FÖJ-Einsatzstelle, weil wir jungen Menschen die Möglichkeit geben möchten, sich im Rahmen der NABU-Aktivitäten in der Region Trier im Natur- und Umweltschutz, in der Umweltbildung und im NABU-Büro zu engagieren und dabei viele zusätzliche Kompetenzen zu gewinnen, die für die Entwicklung der eigenen Persönlichkeit und die spätere berufliche Zukunft viel Erfahrung bringen."

Corinna Albert, NABU Regionalstelle Trier

"Es gehört zu unserem Selbstverständnis unseres Betriebes, unsere ökologische Überzeugung nicht für uns zu behalten. So empfinden wir eine soziale u. ökologische Verantwortung, unsere Mitmenschen für nachhaltiges Wirtschaften zu begeistern. Bereits seit 2002 engagieren wir uns als Demonstrationsbetrieb des ökologischen Landbaus, bilden Lehrlinge zum Winzer aus und stellen zwei Plätze zum FÖJ zur Verfügung. Seit diesem Frühjahr bieten wir als Lernort-Bauernhof allgemein bildenden Schulen Unterricht in unserem Weingut zu den Themen Ökologie und gesunde Ernährung an. Für unsere Familie gewinnt der Arbeitsalltag durch das Zusammenleben und -arbeiten mit jungen Menschen enorm an Schwung. Das beste Mittel gegen Langeweile und Eintönigkeit."

Hans-Peter Müller, Einsatzstellenleiter Weingut Brühler Hof

Anforderungen an die Einsatzstelle

(Auszug aus dem Teilnahmevertrag)

  • Die Freiwillige / den Freiwilligen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des JFDG bzw. BFDG ganztägig in einer überwiegend praktischen, an pädagogischen und fachlichen Zielsetzungen orientierten Tätigkeiten einzusetzen. Unter Berücksichtigung der Eignung, des Alters und der besonderen Interessen der / des Freiwilligen wird der Einsatz vielseitig gestaltet.
  • In regelmäßigen Planungsgesprächen die Aufgaben der / des Freiwilligen individuell zu vereinbaren. Grundlage ist das Einsatzkonzept in der Einsatzstellenbeschreibung.
  • Die Freiwillige / den Freiwilligen nur mit Aufgaben zu betrauen, die dem Alter und den persönlichen Fähigkeiten entsprechen und sie/ihn arbeitsplatzneutral einzusetzen.
  • Eine Fachkraft für die fachliche Anleitung und persönliche Begleitung zu benennen, die die Freiwillige / den Freiwilligen in die Einrichtung einführt, die für die Zuweisung des Aufgabenbereiches und fachliche Anleitung sowie für die regelmäßige pädagogische Begleitung im Arbeitsfeld (z.B. durch Anleitungsgespräche) verantwortlich ist.
  • Die Freiwillige / den Freiwilligen zu den Seminaren freizustellen und die Träger bei der Seminararbeit zu unterstützen.
  • Der Freiwilligen / dem Freiwilligen Taschengeld, freie Unterkunft und freie Verpflegung oder Zuschüsse zu Unterkunft und Verpflegung zu gewähren sowie Arbeitskleidung und Arbeitsmaterial zu stellen. Das setzt genügend Eigenmittel voraus, um die je nach Dienstformat und Umfang der anzubietenden Leistungen divergierenden monatlichen Eigenanteile (ca. 120 € - 500 €) aufbringen zu können.
  • Die Freiwillige / den Freiwilligen bei der gesetzlichen Sozialversicherung und der zuständigen Unfallversicherung zu melden und die Beiträge abzuführen, sofern dies nicht der Träger übernimmt.

Ablauf des Bewerbungsverfahrens

  1. Richten Sie bis spätestens Ende September eines Jahres einen formlosen Antrag auf Anerkennung als Einsatzstelle für das Folgejahr (ab 1.8. oder 1.9.) an den Träger ihrer Wahl , dem sie eine Einsatzstellenbeschreibung gemäß Muster beifügen. Aus der Beschreibung muss hervorgehen, dass Sie die o.g. Aufgaben erfüllen können.
  2. Der Träger wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen, Ihnen ggf. weitere Informationen geben und sofern Sie ihm nicht ohnehin schon genügend bekannt sind, einen Termin zum Besuch und gegenseitigem Kennenlernen bei Ihnen vor Ort vereinbaren.
    Dabei besteht Gelegenheit, sich intensiv über den Freiwilligendienst auszutauschen und zu informieren sowie die endgültige beiderseitige Entscheidung für eine Bewerbung zu treffen.
  3. Die Auswahl und Zulassung der Einsatzstellen erfolgt durch die zugelassenen Träger in der Regel bis Ende Dezember. Die Zulassung als Einsatzstelle bzw. die Zuweisung eines Teilnehmerplatzes kann jedoch nicht garantiert werden, da die Zahl der Bewerbungen die Zahl der finanzierbaren Plätze übersteigt.
    Bevorzugt werden Einsatzstellen mit einem klaren pädagogischen Betreuungskonzept für die Freiwilligen, einem weiten Tätigkeitsspektrum sowie Kooperationsprojekten mit anderen Stellen und Einrichtungen.
  4. Nach der Zulassung wird Ihre Einsatzstellenbeschreibung auf unserer Homepage ab Januar veröffentlicht. Sie erhalten zur selbstständigen Pflege Ihres Auftrittes einen persönlichen Zugang. So können Sie Ihre Einsatzstellenbeschreibung selbstständig aktualisieren und Bilder hochladen. Die Beschreibung wird außerdem im aktuellen Einsatzstellenkatalog abgedruckt.
  5. Sobald Bewerbungen bei Ihnen eintreffen, sind Sie in der Pflicht, auszuwählen, für welchen Bewerber / welche Bewerberin sie sich entscheiden. Bitte nehmen Sie dabei grundsätzlich Rücksprache mit Ihrem Träger.
    Wir empfehlen dringend, nicht nur Bewerbungsgespräche zu führen, sondern auch Schnuppertage in der Einsatzstelle anzubieten. Dies hilft beiden Seiten bei der Entscheidung. Wir erwarten, dass Sie die für die Bewerber dabei entstehenden Fahrtkosten zumindest anteilsmäßig übernehmen.
    Haben Sie dann eine Auswahl getroffen und der Bewerber / die Bewerberin die Teilnahme bestätigt, wird mit vorheriger Zustimmung des Trägers mit der geeigneten Bewerberin / dem geeigneten Bewerber ein Teilnahmevertrag abgeschlossen.